8. Aug. 2020
COVID-19-Präventionskonzept des TUS Bad Gleichenberg
gem. § 8 Abs. 2 COVID-19-Lockerungsverordnung
Allgemeines:
Um unserer als Fußballverein wichtigen gesellschaftlichen Funktion wieder nachkommen zu können, wurde dieses Präventionskonzept ausgearbeitet, um auch im Amateur- und Nachwuchsfußfall den Trainings- und Spielbetrieb vollumfänglich aufnehmen zu können. Wir als Verein sind uns unserer Verantwortung bewusst, weshalb wir zum einen alle Beteiligten über die Maßnahmen dieses Präventionskonzeptes informieren und zum anderen auf die Einhaltung dieser Maßnahmen in der Praxis zu achten.
Weiterhin gilt, dass Spieler/-innen, Trainer/-innen sowie Betreuer/-innen, die sich krank fühlen, weder an Trainingseinheiten noch an Spielen teilnehmen dürfen. Sie haben der Sportstätte unbedingt fernzubleiben.
Jegliche Teilnahme am Trainings- und Spielbetrieb erfolgt auf eigene Gefahr. Es werden stets die jeweiligen aktuellen Verordnungen und Richtlinien der Bundesregierung bezüglich COVID-19 eingehalten; dies trifft auch auf dieses Präventionskonzept zu. Dabei steht natürlich weiterhin die Gesundheit und die Sicherheit aller Personen auf dem Fußballplatz an oberster Stelle.
Nennung verantwortlicher Personen:
Der TUS Bad Gleichenberg nennt folgende verantwortliche Personen der Organisation und Umsetzung der COVID-19-Maßnahmen:
- Jörg Siegel, Obmann – Kontaktperson für regionale Behörden (Veranstaltungsbehörde usw.)
- Ferdinand Krenn, Sportliche Leitung und COVID-19-Beauftragter – Kontaktperson zur Gesundheitsbehörde, Umsetzung der Präventionsmaßnahmen gesamt allgemein
- Johann Hochleitner, Sportliche Leitung, Umsetzung der Präventionsmaßnahmen bei Trainings, Spielen und gemeinsamen Reisen.
Verhaltensregeln für Sportler, Betreuer und Trainer
- Die auf der Sportstätte zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittel für die Handhygiene sind beim Betreten und Verlassen zu nutzen. Dies kann durch korrektes, gründliches Waschen der Hände mit Seife ersetzt werden. Umarmen und Händeschütteln zur Begrüßung sind zu unterlassen.
- Die Benutzung von und der Aufenthalt in Gemeinschaftsräumen, Umkleidekabinen, Waschräumen usw. ist so zu gestalten bzw. zeitlich so zu staffeln, dass der Mindestabstand von 1 m gewahrt werden kann.
- Zu den Hygienestandards zählt das regelmäßige Händewaschen und -desinfizieren vor und nach dem Training / Spiel. Wenn geniest oder gehustet werden muss, so soll dies ausschließlich in die Armbeuge und nicht in die Hände erfolgen. Zudem sollte spucken und Nase putzen auf dem Spielfeld vermieden werden.
- Persönliche Utensilien wollen gekennzeichnet (z.B. zu Hause gefüllte Trinkflasche, Handtücher usw.) und auf keinen Fall geteilt werden.
- Außerhalb des Trainings bzw. Spiels ist zu nicht im gleichen Haushalt lebenden Personen weiterhin ein Mindestabstand von 1 m einzuhalten.
- Bei Behandlungen oder Erste-Hilfe-Maßnahmen, bei denen der Mindestabstand von 1 m nicht eingehalten werden kann, ist sowohl vom Masseur bzw. Betreuer als auch vom Spieler ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen (ausgenommen, wenn dies aus Sicherheitsgründen nicht möglich ist, z.B. Erste-Hilfe-Maßnahmen während eines Trainings oder Spiels). Zudem ist das Massagebett zwischen den Behandlungen mehrerer Spieler jedes Mal zu desinfizieren. Der Masseur bzw. Betreuer hat zwischen den Behandlungen für die entsprechende Handhygiene zu sorgen.
- Als Grundregel wird festgehalten, dass ein physischer Kontakt zwischen Spielern nur auf dem Trainings- bzw Spielfeld stattfinden soll.
- Es gilt stets, die aktuellen Vorgaben der Vereinsführung einzuhalten.
Für Spiele gelten folgende zusätzlichen Verhaltensregeln:
- Auf einen Handschlag der beiden Teams vor und nach dem Spiel wird verzichtet.
- Auf einen gemeinsamen Torjubel und ähnliche Jubelszenen in der Gruppe während eines Spiels soll verzichtet werden.
- Ersatzspieler sollten auf der Ersatzbank einen Mindestabstand von 1 m einhalten, sofern die örtlichen Gegebenheiten dies zulassen.
Vorgaben für die Trainings- und Wettkampfinfrastruktur:
- Am Eingang und im Trainingsbereich der Sportstätte werden ausreichend Desinfektionsmittel für die Oberflächen- und Händedesinfektion zur Verfügung gestellt. Wenn die Sportstätte eine Wachmöglichkeit bietet, kann die Desinfektion durch das korrekte Händewaschen mit Seife ersetzt werden.
- Der Aufenthalt in geschlossenen Räumen ist auf ein Minimum zu reduzieren. Bei geschlossenen Räumen ist auf eine gute Durchlüftung zu achten, Türen sollen möglichst offenbleiben, damit keine Türgriffe benützt werden müssen.
- Bei Trainings wird eine Anwesenheitsliste geführt, um bei etwaigen Krankheitsfällen schnell nachvollziehen zu können, wer noch gefährdet sein könnte. Bei Spielen kann die Anwesenheitsliste durch den Onlinespielbericht ersetzt werden. Nur Personen der Gruppe ROT (32 Personen) dürfen die Mannschaftsräume bzw. Sportplätze bei Trainings bzw. Spielen betreten. Gastmannschaften müssen ihre Teilnehmer, welche Mannschaftsräume und Spielplätze betreten, auf einer Liste, welche bei der Einladung durch den TUS Bad Gleichenberg mitgeschickt wird, namentlich erfassen. Schiedsrichter stehen am Onlinespielbericht.
Hygiene- und Reinigungsplan:
- Unvermeidbar mit den Händen zu berührende Gegenstände und Kontaktflächen (Türklinken usw.) sollen zumindest einmal täglich desinfiziert werden.
- WC-Anlagen, Dusch- und Waschräume sollen täglich desinfiziert werden.
- Eine Grundreinigung der Gemeinschaftsräume / Umkleidekabinen soll mindestens einmal pro Woche sichergestellt werden.
Umgang mit (möglichen) Infektionen mit dem SARS-Cov2-Virus
- Bei Krankheitssymptomen jeglicher Art ist für die betroffene Person kein Trainingsbetrieb gestattet bzw. ist ein Trainingsbetrieb sofort einzustellen.
- Die betroffene Person muss a) die Sportstätte umgehend verlassen, b) die zuständige Gesundheitsbehörde informieren (Gesundheitshotline 1450), c) deren Anweisungen strikt befolgen und d) der Vereinsführung bzw. dem Trainer von diesen Anweisungen berichten.
- Tritt ein Verdachtsfall außerhalb des Trainings / Spiels auf, ist die Gesundheitsbehörde sowie die Vereinsführung bzw. der Trainer darüber zu informieren.
- Ist ein bestätigter Fall aufgetreten, hat der Verein, sobald er davon Kenntnis erlangt, die Gesundheitsbehörde zu informieren.
Zuschauer:
- Ein Training oder Spiel mit Zuschauern (Trainingsgelände darf nicht betreten werden, außer von der Gruppe ROT), kann vor bis zu 100 Personen (im Juli 2020) bzw. vor bis zu 200 Personen (ab August 2020) stattfinden, wobei Personen, die zur Durchführung des Trainings bzw. Spiels erforderlich sind, in diese Höchstzahlen nicht einzurechnen sind. Bei Personen, die nicht im selben Haushalt leben, ist auf die Einhaltung des Mindestabstandes von 1 m zu achten.
- Für Spiele mit einer darüber hinaus gehenden Anzahl an Zusehern, die erlaubt sind, sofern die Sportstätte über zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze verfügt, gilt für die Anzahl an zulässigen Zuschauern (Personen, die zur Durchführung des Trainings bzw. Spiels erforderlich sind, sind in diese Höchstzahlen nicht einzurechnen) folgendes:
- Mit Juli 2020 sind maximal 500 Personen zulässig
- Mit August 2020 sind maximal 750 Personen zulässig (bzw. 1250 Personen, sofern eine Bewilligung der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde vorliegt),
- Mit September 2020 sind bis zu 10000 Personen zulässig, sofern eine Bewilligung der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde vorliegt
- Kann der 1-m-Mindestabstand aufgrund der Anordnung der (zugewiesenen und gekennzeichneten) Sitzplätze nicht eingehalten werden, werden die jeweils seitliche daneben befindlichen Sitzplätze freigehalten. Bei einer Anzahl von mehr als 100 Zuschauern (ab August 2020 von mehr als 200 Personen), wird ein COVID-19-Beauftragter bestellt sowie ein zusätzliches Präventionskonzept gemäß § 10 Abs. 5 COVID-19-LockerungsVO, aufbauend auf die individuellen Gegebenheiten vor Ort, ausgearbeitet und umgesetzt.
Kantine:
- Ein Betreten der Kantine ist nur im Zeitraum zwischen 05:00 und 01:00 Uhr des Folgetages zulässig.
- Es wird sichergestellt, dass die Konsumation von Speisen und Getränken nicht in unmittelbarer Nähe der Ausgabestelle erfolgt.
- Selbstbedienung ist nur dann zulässig, wenn besondere hygienische Vorkehrungen getroffen sind.
Fahrgemeinschaften / Busfahrten:
- Bei der gemeinsamen Benützung von PKWs oder Kleinbussen (bis 9-Sitzer) für Fahrten zu oder von Trainings oder Spielen sind in jeder Sitzreihe nur 2 Personen zu befördern.
- Im Bus (größer als 9-Sitzer) bei der Fahrt zu und von Trainings oder Spielen ist gegenüber Personen, die nicht im gleichen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens 1 m einzuhalten und ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Ist aufgrund der Anzahl der zu befördernden Personen die Einhaltung des Mindestabstands nicht möglich, darf davon ausnahmsweise abgewichen werden.
Jeder am Trainings- und Spielbetrieb Beteiligte ist auch selbst dafür verantwortlich, sich über die aktuellen Sicherheitsmaßnahmen und Verhaltensregeln auf dem Laufenden zu halten.
Personenmanagement des TUS Bad Gleichenberg
Die Personen im Fussballumfeld werden grundsätzlich in drei Gruppen unterteilt, bei denen jeweils unterschiedliche organisatorische bzw. hygienische Maßnahmen sowohl im Trainingsbetrieb als auch bei Pflichtspielen anzuwenden sind.
Gruppe ROT:
30 Personen, die namentlich vom COVID-19-Beauftragten genannt und der zuständigen Behörde und dem zuständigen Verband gemeldet worden sind.
Bei dieser Gruppe handelt es sich insbesondere um die Akteure, die am Spielfeld die grundsätzlich geltenden Abstandsregeln nicht einhalten können (Spieler) und Personen,
die regelmäßigen, auch nahen Kontakt mit Spielern haben.
Folgende Personen wurden lt. Dem COVID-19-Beauftragten dieser Gruppe zugeordnet: a) Spieler (lt. Kaderliste 21 Personen), b) Trainer (lt. Liste 4 Personen), c) Med. Abteilung (lt. Liste 2 Personen), d) Verantwortliche (Obmann und sportliche Leitung lt. Liste 3 Personen).
Weitere Personen (z.B. Ordner, Rettung, Ärzte, welche die Pflicht haben, bei eingreifender Tätigkeit einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen) werden bei einem notwenigen Einsatz vom COVID-19-Beauftragten ins tägliche Gesundheitsbuch eingetragen. Für Medien und Fotografen gibt es beim TUS Bad Gleichenberg ohne Genehmigung des COVID-19-Beauftragten keine Ausnahmeregelung zum Aufenthalt im gesicherten Bereich.
Gruppe ORANGE:
Diese Gruppe umfasst alle Personen, die für die Abwicklung des Spielbetriebes (Training und Spiel) und unter Einhaltung der Präventionsmaßnahmen die gültigen Abstandregelungen zur roten Gruppe jederzeit einhalten, aber nicht durch zeitliche und räumliche Maßnahmen von der roten Gruppe oder den Räumlichkeiten dieser vollständig getrennt werden können (Zeugwarte Josef und Grete Paul, Platzwart Alois Kleinschuster). Liste wird vom COVID-19-Beauftragten geführt. Bei einem notwendigen Einsatz dieser Personen während des Spielbetriebes werden diese in das tägliche Gesundheitsbuch eingetragen.
Gruppe GELB:
Die Personen dieser Gruppe können räumlich und zeitlich von der roten Gruppe derart getrennt werden, dass kein Kontakt möglich ist. Das sind Mitarbeiter des Vereines (back-Office-Staff, Reinigungspersonal, Funktionäre und Mitarbeiter jeder Art), sowie am Spieltag alle Personen, die ausschließlich Zugang zum Tribünenbereich, den zugewiesenen Sitzplätzen und den vorgesehenen Stehplätzen haben.
Ferdinand Krenn, COVID-19-Beauftragter des TUS Bad Gleichenberg, e.h.
Mag. Jörg Siegel, Obmann des TUS Bad Gleichenberg, e.h.