Hausordnung

 

Der Eintritt für Besucher ist gegen Vorweis einer gültigen Eintrittskarte gestattet. Nach Durchschreiten der Sperre sind die Eintrittskarten unübertragbar und bis zum Verlassen der Anlage aufzubewahren sowie den Kontrollorganen auf Verlangen jederzeit vorzuweisen. Durch den Erwerb der Eintrittskarte unterwirft sich der Besucher der Hausordnung. Kenntlichgemachte Absperrungen sind zu beachten.

 

Eintrittskarten berechtigen nur zum Besuch jener Einrichtungen, Veranstaltungen und Plätze für welche sie gelöst wurden. Jeder Missbrauch der Eintrittskarten oder Ausweise hat deren Abnahme und Ungültigkeitserklärung sowie den Verfall des dafür erlegten Geldes und eventuelle gerichtliche Schritte zur Folge. Nach Verlassen des Stadiums während einer Veranstaltung verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.

 

In der unmittelbaren Umgebung der Sportanlage ist der unbefugte Eintrittskartenverkauf verboten. Schwarzhandel wird angezeigt.

 

Auf dem Sportplatz dürfen keine Tiere (z. B. Hunde, Katzen) mitgebracht werden (Ausnahme: Partnerhund, Blindenhund, Diensthund).

 

In den Umkleideräumen ist die Verwendung und Verwahrung leicht brennbarer Gegenstände und Flüssigkeiten sowie das Rauchen verboten. Weitere Rauchverbotszonen sind mit Hinweisschildern gekennzeichnet.

 

Dem Zuschauer ist das Mitnehmen von Gegenständen aller Art, die auf das Spielfeld oder in die Zuschauerränge geworfen oder geschossen werden können oder mit denen die Ruhe, Ordnung und Sicherheit im Stadium gestört oder gefährdet werden könnten wie z. B. große Transparente, pyrotechnische Artikel, Stöcke, Stangen, Flaschen, Dosen, Steine, Stich-, Schneide- und Hiebgegenstände sowie Waffen aller Art verboten. Fahnen auf Stangen (ausgenommen Metallrohre, die nicht länger als 1,3 m sind und deren oberer Durchmesser nicht größer als 2 cm ist), dürfen mitgenommen werden.

Eine Verbotsliste ist bei den Eingängen anzubringen. Stöcke bzw. sonstige Gehhilfen dürfen nur von gebrechlichen Personen als unentbehrliche Stütze mitgenommen werden. Die Ordner sind berechtigt, beim Eintritt in die Sportanlage durch Nachschauen in mitgeführte Behältnisse oder Kleidungsstücke solche Gegenstände festzustellen und abzunehmen. Abgenommene Gegenstände werden nach Veranstaltungsende den berechtigten Besitzern auf Verlangen wieder ausgefolgt. Besucher, die Verbotsgegenstände nicht abgeben wollen, können ohne Rückerstattung des Eintrittsgeldes vom Platz verwiesen bzw. ihnen der Eintritt versagt werden.

 

Personen, welche die Hausordnung nicht einhalten, die Ruhe, Ordnung und Sicherheit in der Anlage stören, berechtigte Anordnungen des Aufsichtspersonals oder der eingesetzten Sicherheitsorgane nicht beachten oder sich sonst derart verhalten, dass der geordnete Ablauf der Veranstaltung be- oder verhindert wird, können ohne Rückerstattung des Eintrittsgeldes von der Anlage verwiesen werden. Personen, die Gegenstände auf das Spielfeld oder in die Zuschauerränge werfen oder schießen, insbesondere Raketen oder sonstige pyrotechnische Gegenstände abfeuern, werden wegen Ordnungsstörung angezeigt und werden ohne Rückerstattung des Eintrittsgeldes vom Platz verwiesen.

 

Personen, gegen die ein Stadionverbot besteht, sind ohne Rückerstattung des Eintrittsgeldes vom Platz zu verweisen. Dauerkarten sind abzunehmen. Besucher, die alkoholisiert sind bzw. unter Einfluss von Drogen stehen, können vom Ordnerdienst am Eintritt gehindert bzw. ohne Rückerstattung des Eintrittsgeldes vom Platz verwiesen werden.

 

Die bezeichneten Plätze für Rollstuhlfahrer sind freizuhalten.

 

Lose Sitze für Zuschauer sind nur in Logen zulässig.

 

Sämtliche Verkehrswege sind unbedingt freizuhalten.

 

Werbe- oder Propagandamaßnahmen sind nur nach Bewilligung der Vereinsleitung gestattet.

 

Den von den Kontrollorganen getroffenen Anordnungen ist unbedingt Folge zu leisten.

 

Den Besuchern ist das Betreten des Spielfeldes, der Umkleiden und aller sonstiger Bereiche, die nicht für Besucher bestimmt sind, verboten. Das Stehen auf Sitzen ist verboten, ebenso im Bereich der Sitzplätze während des Spiels.

 

Die Benutzung der Sportanlage geschieht auf eigene Gefahr.

 

Alle Personen, die sich in der Sportstätte aufhalten, haben bei Betreten der Anlage zur Kenntnis genommen, dass der Verein bzw. Eigentümer der Anlage keine wie immer geartete Haftung für Schäden übernimmt, die durch bzw. in Zusammenhang mit der Durchführung einer Veranstaltung entstehen, sofern dies im Einklang mit den behördlichen Auflagen erfolgt.

 

Das Ausschenken von Getränken darf während des Spieles nicht in Flaschen und Gläsern vorgenommen werden. Die Mitnahme von Flaschen und Gläsern in den Zuschauerbereich ist verboten. Getränke dürfen nur in Kunststoff- oder Papierbechern verabreicht werden. Papierbecher, Papierreste und sonstige Abfälle sind in die dafür bestimmte Abfallbehälter zu geben.

 

Der Veranstalter ist berechtigt, die persönlichen Daten von Personen, die gegen die Hausordnung verstoßen aufzunehmen oder vom privaten Sicherheitsdienst aufnehmen zu lassen. Weiters können dies Daten an den NÖFV, an die anderen Vereine der Spielklasse und an die Sicherheitsbehörde weiter geleitet werden.