20. Aug. 2024
Vereinsmitgliedschaft
Vereinsmitgliedschaft_Nachwuchs
Die Vereinsmitgliedschaft gilt immer für ein Spieljahr (01. Juli bis 30. Juni) und wird automatisch verlängert. Ein Austritt aus der Vereinsmitgliedschaft ist schriftlich zu tätigen. Der jährliche aktuelle Mitgliedsbeitrag ist – unabhängig vom Beitrittsdatum – immer im Voraus für das bevorstehende Spieljahr bzw. Spielhalbjahr der Mitgliedschaft einzuzahlen.
Beitragsordnung
Der Mitgliedsbeitrag in Höhe von € 480.- ist bis 13. September fällig, bei der Möglichkeit den Beitrag pro Spielhalbjahr zu überweisen, erhöht sich Dieser auf 2-mal jeweils € 260.-, dann ist der weitere Termin der 1. Februar. Der Mitgliedsbeitrag im Bereich Bambini bertägt € 400.- und ist ebenfalls bis 13. September fällig.
Aus sozialen Gründen haben wir uns zu einer Mehrkinderstaffelung entschlossen. D.h., falls bereits ein Kind (Geschwister) beim uns spielt, zahlen Sie für das zweite Kind € 300.- bzw. 2-mal € 160.-, jedes weitere Kind ist gebührenfei gestellt!
Bild, Ton und Filmaufnahmen
Sie sind damit einverstanden, dass von Ihrer Tochter bzw. Sohn gemachte Bild, Ton und Filmaufnahmen für Veröffentlichungen auf Webseiten und in anderen Publikationen des Vereins SU Schönbrunn, sowie deren Dachverbände Sportunion Wien und Sportunion Österreich für die Darstellung und Dokumentation ihrer sportlichen Aktivitäten und Angebote unentgeltlich genutzt werden können. Die Angemeldeten sind damit bis auf Widerruf zu einer zeitlich und örtlich uneingeschränkten und unbegrenzten Nutzung, Speicherung und Verwendung der Bilder bzw. Aufnahmen berechtigt.
Mit der Kenntnisnahme des allgemeinen Informationsblattes, der Einverständniserklärung für Bild, Ton und Filmaufnahmen sowie die Beitragsordnung der SU Schönbrunn, wird die Mitgliedschaft gültig.
Mit sportlichen Grüßen
Die Vereinsleitung